Amtliche Prüfnummer = AP-Nummer = A.P.-Nr.

Jeder deutsche Qualitäts- und Prädikatswein muss als Beleg für die bestandene amtliche Prüfung des einzelnen Weines eine Prüfungsnummer tragen. Der Erzeugerbetrieb bzw. der Abfüller des Weines stellt den Wein bei der Prüfstelle zur Qualitätsweinprüfung an. Eine Prüfkommission bewertet den Wein nach dem sogenannten 5-Punkte-Schema. Ein Wein, der die durchschnittliche Punktzahl von 1,5 erreicht hat, erhält die A.P.-Nummer. Zum Einen werden die Analysewerte wie Säure, Restzucker und Alkohogehalt geprüft. Zum Anderen werden die Weine auf sensorische Fehler untersucht, wie beispielsweise Fehltöne in Geruch, Geschmack oder Trübheit. Die amtliche Prüfnummer wurde 1970 eingeführt und gilt als eine Art Garantie für eine Mindestqualität des Weines. Erst mit Erhalt der Prüfnummer darf der Erzeuger den Wein als Q.b.A. verkaufen. Q.b.A. sind “Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete” und umfassen die Stufen Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Ein solcher Q.b.A hat auch das Merkmal, dass der Wein aus einem bestimmten Anbaugebiet ist und macht es Winzern schwer, die Trauben verschiedener Anbaugebiete mischen wollen. Diese entsprechen nicht dem Grundkriterium und können dann trotz hoher Qualität keine A.P.-Numemr zugewiesen bekommen. Die AP-Nummer ist auf dem Etikett vermerkt.